Nachweis Masernschutz

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler!

ab dem 01.03.2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Impfung gegen Masern nachweisen müssen. Alle Informationen dazu entnehmen sie dem angefügten Dokument.

Masernschutzgesetz

 

Dr. Eichner, Rektor