Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5, 7, 10 sowie die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6a nutzen zum Betreten und Verlassen des Schulgebäudes den Haupteingang.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 und 9 sowie die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6b nutzen zum Betreten und Verlassen des Schulgebäudes das Hoftor am Edeka-Markt und den Eingang an der Eiche.
Nach dem Betreten des Gebäudes begeben sich die Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung der Abstandsregel umgehend zu ihren Unterrichtsräumen, waschen sich unter Verwendung von Flüssigseife ausgiebig die Hände und nehmen den ihnen zugewiesenen Sitzplatz ein.
Die Veränderung der vorgegebenen Sitzordnung ist nicht zulässig.
Im Unterrichtsraum ist das Herumgehen möglichst zu vermeiden.
Zu den Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5, 7, 10 sowie die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6a unter Einhaltung der Abstandsregel über den Haupteingang und das große Hoftor auf das Pausengelände. Dort halten sie zu Mitschülerinnen und Mitschülern aus anderen Jahrgängen den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 und 9 sowie die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6b begeben sich über die Treppe zum Spielplatz oder über den Eingang an der Eiche auf das Pausengelände und halten dort zu Mitschülerinnen und Mitschülern anderer Jahrgangsstufen den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
Zum Pausenende begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf den genannten Wegen zu ihren Klassenräumen, waschen sich die Hände und nehmen die zugewiesenen Plätze ein.
Zum Schulende nutzen die Schülerinnen und Schüler die vorgeschriebenen Wege, um unter Einhaltung der Abstandsregel das Schulgelände zu verlassen.
Auch außerhalb des Schulgeländes halten die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg die Abstandsregel ein. Dies gilt auch für den Bereich der Bushaltestellen.
Hygienevorgaben Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler waschen sich ausgiebig unter Verwendung von Flüssigseife die Hände z.B.
-nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes,
-nach Husten oder Niesen,
-nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
-vor dem Essen,
-nach dem Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes,
-nach der WC-Nutzung.
Die Husten- und Niesetikette sind einzuhalten.
Es ist grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Maskenpflicht gilt auch am Sitzplatz.
Umarmungen, Begrüßungsküsse, Händeschütteln oder die Ghetto-Faust ist zu unterlassen.
Nicht in das Gesicht fassen, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
Persönliche Gegenstände werden nicht mit anderen Schülern geteilt.
Bewegungs- und Hygienevorgaben für Lehrkräfte
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt Maskenpflicht.
Lehrkräfte betreten und verlassen das Schulgebäude grundsätzlich über den Seiteneingang.
Nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes sind die Hände ausgiebig unter Verwendung von Flüssigseife zu waschen. Das gilt auch
-nach Husten oder Niesen,
-nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
-vor dem Essen,
-nach dem Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes,
-nach der WC-Nutzung.
Die Husten- und Niesetikette sind einzuhalten.
Umarmungen, Begrüßungsküsse, Händeschütteln oder die Ghetto-Faust ist zu unterlassen.
Nicht in das Gesicht fassen, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
Persönliche Gegenstände werden nicht mit anderen Kolleginnen/Kollegen geteilt.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist grundsätzlich einzuhalten.
In den Pausen halten sich Lehrkräfte in dem zugewiesenen Lehrerzimmer auf. Das Wechseln zwischen den Lehrerzimmern ist möglichst zu vermeiden.
In den Lehrerzimmern gilt grundsätzlich Maskenpflicht.
Die Lehrerzimmern sind ausgiebig stoßzulüften.
Besprechungen in der Schule mit Eltern, Erziehungsberechtigten und anderen schulfremden Personen sind vorher bei der SL anzumelden.
Für Präsenzbesprechungen sind möglichst Spuckschutzwände einzusetzen.
Besprechungsräume sind ausgiebig zu lüften.
Es sollten vorrangig die Möglichkeiten telefonischer Beratungen oder Besprechungen via IServ-Videokonferenz genutzt werden.
Schulfremde haben ihre Kontaktdaten im Sekretariat oder beim Hausmeister zu hinterlegen.
Während der Aufsichten sind Warnwesten zu tragen.
Für die Verdeutlichung der Abstandsregel sind die Schwimmnudeln einzusetzen.
Erkrankte Lehrkräfte dürfen die Schule nicht betreten.
Bewegungs- und Hygienevorgaben für Reinigungskräfte
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt Maskenpflicht.
Nachdem Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte das Schulgebäude verlassen haben und das Gebäude ausgiebig gelüftet wurde, darf die Maske bei schweren körperlichen Tätigkeiten sowie bei Einzelarbeit und Sicherstellung des Mindestabstands abgenommen werden.
Reinigungskräfte betreten und verlassen das Schulgebäude grundsätzlich über den Seiteneingang.
Nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes sind die Hände ausgiebig unter Verwendung von Flüssigseife zu waschen. Das gilt auch
-nach Husten oder Niesen,
-nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
-vor dem Essen,
-nach dem Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes,
-nach der WC-Nutzung.
Die Husten- und Niesetikette sind einzuhalten.
Umarmungen, Begrüßungsküsse, Händeschütteln oder die Ghetto-Faust ist zu unterlassen.
Nicht in das Gesicht fassen, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
Persönliche Gegenstände werden nicht mit anderen Kolleginnen/Kollegen geteilt.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist grundsätzlich einzuhalten.
Die Anwesenheit ist täglich durch den Hausmeister zu dokumentieren.
Der Aufenthaltsraum ist ausgiebig zu lüften.
Grundsätzlich gelten die Vorgaben der Stadt Gifhorn als Arbeitgeberin.
Bewegungs- und Hygienevorgaben für Schulbegleitungen
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt Maskenpflicht.
Schulbegleitungen betreten und verlassen das Gebäude über die ihren Schülerinnen/Schülern zugewiesenen Ein- und Ausgänge.
Schulbegleitungen hinterlassen am Einsatztag ihre Kontaktdaten im Sekretariat.
Nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes sind die Hände ausgiebig unter Verwendung von Flüssigseife zu waschen. Das gilt auch
-nach Husten oder Niesen,
-nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
-vor dem Essen,
-nach dem Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes,
-nach der WC-Nutzung.
Die Husten- und Niesetikette sind einzuhalten.
Umarmungen, Begrüßungsküsse, Händeschütteln oder die Ghetto-Faust ist zu unterlassen.
Nicht in das Gesicht fassen, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
Persönliche Gegenstände werden nicht mit anderen Kolleginnen/Kollegen geteilt.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist grundsätzlich einzuhalten.
Besprechungen in der Schule mit Eltern, Erziehungsberechtigten und anderen schulfremden Personen sind vorher bei der SL anzumelden.
Für Präsenzbesprechungen sind möglichst Spuckschutzwände einzusetzen.
Schulfremde haben ihre Kontaktdaten im Sekretariat oder beim Hausmeister zu hinterlegen.
Bewegungs- und Hygienevorgaben für Eltern und Schulfremde
Eltern und Schulfremde dürfen das Schulgelände sowie das Schulgebäude nur nach telefonischer Terminabsprache betreten. Dabei ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Eltern und Schulfremde haben ihre Kontaktdaten in der Besucherliste im Sekretariat oder beim Hausmeister zu hinterlassen.
Nutzung der Sanitärtrakte
Die Sanitärtrakte sind jeweils max. von zwei Personen gleichzeitig zu nutzen.
Es ist für ausgiebige Lüftung zu sorgen.
Schulbesuch bei Erkrankung
Eindeutig erkrankte Personen dürfen die Schule nicht besuchen. Erst nach Symptomfreiheit über 48 Stunden darf der Schulbesuch wieder aufgenommen werden.
Bei schweren Krankheitssymptomen (z.B. Fieber ab 38,5° C, akutem und unerwartet aufgetretenem Infekt, anhaltendem starken Husten) sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Bei banalen Infekten (z.B. Schnupfen leichter Husten) und bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen) kann die Schule besucht werden.
Positiv auf Corona getestete Personen und solche, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen, dürfen die Schule nicht besuchen. Über die Wiederzulassung des Schulbesuchs entscheidet das Gesundheitsamt.
Rückkehrer aus Risikogebieten
Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html ) zurückkehren, müssen sich i.d.R. beim Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben. Über den Schulbesuch entscheidet das Gesundheitsamt.
Lüftungsvorgaben
Türen und Fenster stehen grundsätzlich während des Unterrichts offen. Auf Kipplüftung ist zu verzichten.
Die Lehrkräfte sorgen für die Sicherung der offenstehenden Fensteröffnungen (Sturzgefahr).
Sollte die Wetterlage das permanente Lüften nicht mehr zulassen, wird nach 20 Minuten Unterricht für 5 Minuten stoßgelüftet (20-5-20).
Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elterngespräche
Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elterngespräche in der Schule sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Hier sollten insbesondere die Möglichkeiten von IServ-Konferenzen oder telefonische Absprachen genutzt werden.
Bei Präsenzveranstaltungen sind die Hygienevorgaben und die Abstandsregel einzuhalten.
Dr. Eichner, Rektor
-Jahrgänge 5, 7, 10 und Klasse 6a: Haupteingang
-Jahrgänge 8, 9 und Klasse 6b: Hoftor am Edeka-Markt und Eingang an der Eiche
-In den Klassenräumen ist die Sitzordnung vorgegeben. Sie darf nicht verändert werden.
Hygienevorgaben Schülerinnen und Schüler
-Hände waschen mit Flüssigseife nach dem Betreten des Schulgebäudes, -nach Husten oder Niesen, -nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, -vor dem Essen, -nach dem Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes, -nach der WC-Nutzung.
-Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten!
-Mund-Nasen-Bedeckung tragen!
-Die Maskenpflicht gilt auch am Sitzplatz.
-Keine Umarmungen, Begrüßungsküsse, Händeschütteln oder Ghetto-Faust!
-Nicht in das Gesicht fassen, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen!
-Persönliche Gegenstände nicht mit anderen Schülern teilen!
Bewegungs- und Hygienevorgaben für Eltern und Schulfremde
-Betreten des Gebäudes nur nach telefonischer Terminabsprache.
-Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Gebäude.
-Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten!
-Kontaktdaten in der Besucherliste im Sekretariat oder beim Hausmeister hinterlassen.
Nutzung der Sanitärtrakte
-Höchstens zwei Personen gleichzeitig.
Schulbesuch bei Erkrankung
-Erkrankte Personen dürfen die Schule nicht besuchen. Erst nach Symptomfreiheit über 48 Stunden darf der Schulbesuch wieder aufgenommen werden.
-Bei banalen Infekten (z.B. Schnupfen leichter Husten) und bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen) kann die Schule besucht werden.
-Positiv auf Corona getestete Personen und solche, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen, dürfen die Schule nicht besuchen.
Rückkehrer aus Risikogebieten
-Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html ) zurückkehren, müssen sich i.d.R. beim Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben. Über den Schulbesuch entscheidet das Gesundheitsamt.
Dr. Eichner, Rektor