Datenschutzinformation Sammelschülerzeitkarten

Datenschutzhinweise für die Bereitstellung von Sammelschülerzeitkarten (SSZK)
Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Der Landkreis Gifhorn als verantwortliche Stelle legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Daher möchten wir Sie hier umfassend über die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Schülerbeförderung informieren. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen und Bestimmungen – in Erfüllung unsere Verpflichtungen gemäß Art. 13 und Art. 14 DS-GVO – aufmerksam durch.
Die Datenübermittlung erfolgt aufgrund des § 31 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).

Wer ist für Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist der
Landkreis Gifhorn
vertreten durch Herrn Landrat Dr. Ebel
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn

https://www.gifhorn.de

Welche Daten von Schüler/innen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?
Für die Anspruchsprüfung und ggf. Erstellung einer Sammelschülerzeitkarte benötigen wir einige Angaben zur Person der Schülerin/ des Schülers, die von Seiten der Schulen übermittelt werden:
– Vorname – Nachname – Wohnanschrift
– Klassenstufe – Geburtsdatum – besuchte Schule
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern im Verfahren zur Erstellung einer Sammelschülerzeitkarte im Bereich der Schülerbeförderung ist primär § 31 Abs. 1 NSchG in der geltenden Fassung. Danach dürfen personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten den Trägern der Schülerbeförderung für Aufgaben nach § 114 übermittelt und dort verarbeitet werden, soweit dies für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden so lange gespeichert, wie sie für den Zweck der Verarbeitung benötigt werden.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?
Der Landkreis Gifhorn nutzt für die Erstellung der Sammelschülerzeitkarten einen spezialisierten Software-Anbieter. Dieser wird als Dienstleister für uns tätig und kann im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von den personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler erhalten. Wir haben mit diesem Anbieter einen sog. Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der sicherstellt, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt.
Beim Landkreis Gifhorn haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die dies für die Anspruchsprüfung und die ordnungsgemäße Erstellung der SSZK benötigen.
Sofern die Schülerinnen und Schüler die SSZK von der Bischof-Brauner GbR erhalten, erfolgt eine Datenweitergabe für Schülerinnen und Schüler, die einen Beförderungsanspruch haben und einen Antrag auf Ausstellung einer SSZK gestellt haben.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Die Daten werden ausschließlich in Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland und ggf. im Busunternehmen verarbeitet.
Ihre Rechte als „Betroffene“
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person/ Ihres Kindes verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Im Falle eines Widerrufs kann keine SSZK ausgestellt werden.
Der Datenschutzbeauftragte des Landkreises Gifhorn
Der Landkreis Gifhorn hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen diesen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
ITEBO GmbH
Stüvestraße. 26
49076 Osnabrück
E-Mail: dsb@itebo.de oder datenschutz@gifhorn.de
Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
0511 – 12 450
poststelle@lfd.niedersachsen.de